Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietbedingungen für die Fahrzeugvermietung durch Megaale Cars.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Fahrzeuge zwischen Alessandro Lucia, Inhaber des Einzelunternehmens «Megaale Cars», Hauptstrasse 49, 6045 Meggen (nachfolgend «Vermieter»), und dem Mieter. Mit der Buchung eines Fahrzeugs anerkennt der Mieter diese AGB.
2. Vertragsabschluss und Buchung
Anfragen können über das Kontaktformular, per E-Mail an cars@megaale.ch, per Telefon oder WhatsApp unter 076 564 04 05 erfolgen. Der Mietvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Der Vermieter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Voraussetzungen für die Miete
- Mindestalter von 18 Jahren.
- Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B.
- Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises (ID oder Pass) sowie des Führerausweises bei der Übergabe.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern. Bereits geleistete Zahlungen können in diesem Fall einbehalten werden.
4. Mietpreise und Zahlung
Es gelten folgende Mietpreise: 3 Stunden: CHF 299; 6 Stunden: CHF 499; 12 Stunden: CHF 699; 24 Stunden: CHF 899. Allfällige zusätzliche Kosten werden in Schweizer Franken (CHF) verrechnet. Die Zahlung erfolgt gemäss Vereinbarung vor oder bei Übergabe des Fahrzeugs (z. B. per TWINT, Barzahlung oder Überweisung). Der Mietpreis versteht sich exklusive Treibstoff. Die Kaution beträgt CHF 0; es ist keine Kaution zu hinterlegen.
5. Kilometer
Alle Mieten beinhalten unbegrenzte Kilometer. Es wird kein Kilometerzuschlag verrechnet; der Treibstoff geht zulasten des Mieters (Rückgabe vollgetankt).
6. Übergabe und Rückgabe
Das Fahrzeug wird gereinigt und vollgetankt übergeben und ist im selben Zustand zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird der fehlende Treibstoff zzgl. einer Servicepauschale verrechnet. Eine verspätete Rückgabe berechtigt den Vermieter, zusätzliche Miettage zu verrechnen. Zustand und Kilometerstand werden bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam protokolliert.
7. Pflichten des Mieters
- Das Fahrzeug ist sorgfältig und gemäss den Verkehrsregeln (SVG) zu behandeln.
- Es gilt für das gesamte Fahrzeug ein striktes Rauch- und Vapingverbot.
- Das Fahrzeug darf nur von im Vertrag namentlich genannten Personen gelenkt werden.
- Die Teilnahme an Rennen, Track-Days oder Fahrten ausserhalb befestigter Strassen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
- Das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, ist untersagt.
- Fahrten ins Ausland bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Vermieters.
8. Versicherung und Selbstbehalt
Die Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Im Schadenfall trägt der Mieter einen Selbstbehalt von CHF 0 pro Ereignis. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, gehen vollumfänglich zulasten des Mieters.
9. Schäden, Bussen und Verkehrsdelikte
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden am Fahrzeug sowie für sämtliche Bussen, Gebühren und Verkehrsdelikte (z. B. Parkbussen, Geschwindigkeitsübertretungen). Der Vermieter ist berechtigt, die Personalien des Mieters an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Für die Bearbeitung von Bussen kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
10. Stornierung und Annullierung
Kostenlose Stornierungen sind bis 7 Tage vor Mietbeginn möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann der Vermieter einen angemessenen Anteil des Mietpreises in Rechnung stellen. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch den Ausfall oder die Nichtverfügbarkeit eines Fahrzeugs entstehen. Kann ein gebuchtes Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht bereitgestellt werden, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
12. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet. Näheres regelt der Abschnitt Datenschutz im Impressum.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Mietverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Meggen bzw. der Sitz des Vermieters im Kanton Luzern.
Stand: Juli 2026 · Megaale Cars, Meggen
